Als Privatversicherte/r oder Selbstzahler/in sind Sie in meiner Praxis herzlich willkommen.
Ich erfülle alle formellen Voraussetzungen, damit eine Abrechnung über Ihre Versicherung / Beihilfe stattfinden kann.
Ich stelle die üblichen Sätze und Ziffern nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung. Ich unterstütze Sie gerne bei den Formalitäten.
Privat Versicherte und Beihilfe
Ob und wie Sie Psychotherapie versichert haben, haben Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung individuell vereinbart. Ich kenne Ihre persönlichen Versicherungsbedingungen nicht und es gibt keine einheitlichen Regelungen im Bereich Psychotherapie dazu. Aus diesem Grund empfehle ich, dass Sie sich bereits vorab bei Ihrer Versicherung informieren, in welchem Umfang Sie Psychotherapie versichert haben und welche Informationen Ihre Versicherung von mir benötigt. Bringen Sie gerne Unterlagen Ihrer Versicherung zum ersten Termin mit.
Selbstzahler/in
Wenn Sie die Kosten für die Therapie selbst tragen möchten, richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sie haben die Möglichkeit den Umfang und die Häufigkeit der Termine individueller zu gestalten, solange aus klinischer Sicht nichts dagegen spricht.
Im ersten Schritt vereinbaren Sie einen Termin in der Psychotherapeutischen Sprechstunde.
Wenn Sie Psychotherapie grundsätzlich mit versichert haben, sollte dieser Termin von Ihrer Versicherung übernommen werden. Geben Sie bei Vereinbarung des Termins gerne an, dass Sie privat versichert / selbst zahlend sind, dann kann ich Ihnen vor dem Termin bereits alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, damit Sie sich eine Kostenübernahme durch die Versicherung bestätigen lassen können. Als Selbstzahler/in erhalten Sie vor dem Termin einen Überblick über die anfallenden Kosten.
Hier können Sie einen Sprechstunden-Termin direkt online buchen:
Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde geht es vorrangig um Ihre klinische Symptomatik. Es gibt aber auch Gelegenheit, dass wir die Rahmenbedingungen Ihrer Behandlung - passend zu Ihren Versicherungsbedingungen - besprechen können.
Im Anschluss an das Gespräch erstelle ich Ihnen einen individuellen Behandlungsplan. Diesen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen und so die Kostenübernahme vor Aufnahme der Behandlung sicher stellen.
